Clearing

Das Clearing dient in erster Linie einer umfangreichen Systemdiagnostik. Darunter verstehen wir eine Bestandsaufnahme der aktuellen Familiendynamik sowie der bestehenden Ressourcen und Hemmnisse.
Gemeinsam mit den Familien und in Kooperation mit bereits beteiligten Institutionen wie z.B. Schule, HPT oder Kinder- und Jugendpsychiatrie erarbeiten wir Ziele und Zukunftsperspektiven mit den Familien und schlagen angemessene Hilfsmaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele vor.
Ein Bericht, in dem die Ergebnisse detailliert dargestellt werden, sowie ein Gespräch mit der Familie und dem zuständigen Jugendamt bilden den Abschluss des Clearings.

Das Angebot richtet sich dabei an Familien in akuten oder latenten Krisen bzw. mit scheinbar unüberschaubaren Problemen in verschiedenen Bereichen ihres Lebens, insbesondere wenn geprüft werden muss, ob ein oder mehrere Kinder weitergehende Hilfemaßnahmen benötigen.

Das Clearing kann sowohl in den Räumen von profil als auch aufsuchend in der Herkunftsfamilie bzw. dem momentanen Lebensumfeld des Kindes/Jugendlichen stattfinden.
Der Zeitraum eines Clearings kann je nach Bedarf variieren, beträgt aber in der Regel zwischen 2 und 4 Monaten.

Das Clearing findet in Co-Arbeit statt und umfasst folgende Leistungen:
• Auftragsklärung
• Zielvereinbarungen
• Familien- und Einzelgespräche
• Bei Bedarf klinische Diagnostik in Kooperation mit Institutionen der Kinder- und Jugendpsychiatrie
• systemische Verhaltensbeobachtungen
• Explorationen im sozialen Umfeld
• Zusammenarbeit mit dem bisherigen Helfersystem
• Konkrete weiterführende Empfehlungen zu passenden Hilfemaßnahmen
• Dokumentation

Beim Clearing kann je nach Bedarf das gesamte Spektrum der systemischen Therapie zum Einsatz kommen, wie z.B.:
• Interaktionsbeobachtungen in strukturierten und unstrukturierten Situationen
• Anamnese
• Genogrammarbeit
• Arbeit mit Skulpturen, Familienbrett
• Familienbild
• Reflecting Team
• Ressourcendiagnostik

Die gesetzliche Grundlage des Clearings sind folgende Abschnitte des SGB: § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / §§ 27 ff SGB VIII/ § 36 SGB VIII Hilfeplanung/
§ 35a SGB VIII Hilfe zur Erziehung / § 37 entspricht der Zusammenarbeit mit den Familien