Satzung

Freigegebene Dokumente:

Bayern Amtsgericht München HRB 235092

Auszüge aus der Satzung:

1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

Die Gesellschaft trägt den Namen Profil-gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt).

Die Firma hat ihren Sitz in Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau.

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet. Das Geschäftsjahr der UG ist das Kalenderjahr.

2. Zweck und Gegenstand der Gesellschaft

Die Gesellschaft leistet Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenssituationen. Die Arbeitsgrundlage der UG beruht auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG – SGB VIII). Die Hilfen unterscheiden sich im Einzelnen, verbinden jedoch meist verschiedene Ansätze wie Heimerziehung, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit sowie verschiedene therapeutische Ansätze.

Dazu zählen:

  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 KJHG)
  • Hilfe zur Erziehung (§ 27 KJHG)
  • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG)
  • Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer (§ 30 KJHG)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG)
  • Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 KJHG)
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34 KJHG)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 KJHG)
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a KJHG)
  • Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 KJHG)
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 KJHG)

Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Im In- und Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, im Rahmen der ausschließlichen und unmittelbaren Verfoldgung der Satzungszwecke gleichartige oder ähnliche Unternehmen u erwerben, zu pachten, zu veräußern, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenzufassen, sowie den Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise über Tochtergesellschaften auszuüben.

3. Ideelle und organisatorische Ausrichtung der Gesellschaft  

Grundlagen allen Handeln der Gesellschaft ist die Verschaffung von Zukunftschanen, Wiedereingliederung in die öffentliche Gesellschaft oder der Verbleib im Elternhaus für die Kinder, Jugendlichen und junge Vollährige gemäß KJHG.

Die Gesellschaft versteht sich als Teil der freien Jugendhilfe und arbeitet eng mit den öffentlichen Jugendämtern, freien Trägern der Jugendhilfe, sowie weiteren Mitgliedern des Verbundes zusammen.

Rechte aus diesem Paragraphen kann nur die Gesellschaft oder die Gesellschafter geltend machen. Eine andere Rechtswirkung besteht nicht.

4. Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigen.